Selbstzahler
Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler, unabhängig, ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Private Krankenversicherung
Private Versicherungsträger erstatten therapeutische Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie ganz oder auch zum Teil.
Die Leistungen der Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Hierzu sollten Sie direkt Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und die jeweiligen Konditionen erfragen.
Gesetzliche Krankenkasse
Die Behandlungskosten werden bisher in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Doch auch hier lohnt es sich zu schauen, ob die Krankenkasse eine entsprechende Zusatzversicherung anbietet.
Therapie kann jedoch als Sonderausgabe bzw. außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch Beratung und Coaching sind als Werbungskosten in der Steuererklärung berücksichtigungsfähig.
Terminabsage
Eine Absage bis zum Vorabend des Termins ist kostenfrei. Im Falle einer Absage am Tag des Termins ist die Hälfte des Honorars zu begleichen. Im Falle einer fehlenden Terminabsage und Terminversäumung werden 80 Prozent des gesamten Honorars berechnet.
Honorar
Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung über die geleisteten Therapie- oder Coaching-Stunden, die Sie dann bequem per Banküberweisung begleichen können. Alternativ können Sie auch direkt nach der Stunde mit Ihrer Scheckkarte bezahlen.
Erstgespräch
50 Minuten 20 Euro (Schutzgebühr)
Therapeutische Sitzung
50 Minuten 75 Euro regulär
50 Minuten 55 Euro (für Senioren und Schüler/Studenten)
Psychotherapie ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 14 UStG )
Beratung und Coaching
50 Minuten 75 Euro